GEG 2023, GEG 2024

Das GEG2020 war bis 31.12.2022 die aktuelle nationale Vorschrift zur Berechnung des Wärmeschutzes von Gebäuden.

 

Seit 01.01.2023 wurde sie ersetzt durch das Gebäudeenergiegesetzt 2023, kurz GEG2023.

 

Seit 01.01.2024 gilt das GEG2024. Hier ist der Nachweis nur noch nach DIN 18599 zulässig.